TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. 104 „Gebiet südlich der Westendstraße, östlich der Brunnenstraße und nördlich der Münchner Straße“; Behandlung der noch nicht behandelten oder zu ändernden Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und der Bürger