Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Neubau eines Winterdienststützpunktes Feldkirchen-Ost, FlNr. 608/18, nach Art. 74 Abs. 7 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG), das gemeindliche Einvernehmen nur unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zu erteilen (der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen):

 

1.    Die durch die Baumaßnahme vernichtete Ausgleichsfläche an der M1 sowie die für das Bauwerk nachzuweisende Ausgleichsfläche sind im Gemeindegebiet Feldkirchens nachzuweisen

2.    Der Lärmschutz zu der angrenzenden Wohnbebauung ist nachzuweisen

3.    Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sind von der Autobahndirektion Südbayern zu tragen.