Sitzung: 27.06.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat
beschließt, dem Neubau eines
Winterdienststützpunktes Feldkirchen-Ost, FlNr. 608/18, nach Art. 74 Abs. 7
Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG), das gemeindliche
Einvernehmen nur unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zu erteilen
(der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen):
1.
Die durch die
Baumaßnahme vernichtete Ausgleichsfläche an der M1 sowie die für das Bauwerk
nachzuweisende Ausgleichsfläche sind im Gemeindegebiet Feldkirchens nachzuweisen
2.
Der Lärmschutz zu
der angrenzenden Wohnbebauung ist nachzuweisen
3. Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung sind von der Autobahndirektion Südbayern zu tragen.