Sitzung: 06.06.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zum Bebauungsplan Nr. 108 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planfertiger, PV Äußerer Wirtschaftsraum München aus München, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten
Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.06.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.