Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, zum Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Änderung die nochmalige Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planfertiger, zeitler und blaimberger architekten, stadtplaner GbR aus München, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.05.2019 die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.