Sitzung: 09.05.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zum Bebauungsplan Nr. 83a, 4. Änderung die nochmalige Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planfertiger, zeitler und blaimberger architekten, stadtplaner GbR aus München, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten
Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.05.2019 die
nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit mit
gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.