Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 204 „Musikerviertel“ der Gemeinde Haar werden von der
Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebracht.