Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 „Musikerviertel“ der Gemeinde Haar werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebracht.