Beschluss: zur Kenntnis genommen

II.       Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB genommen.

 

Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Die Schalltechnische Untersuchung ist auf den Umgriff des Bebauungsplanes zu prüfen und entsprechend anzupassen.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht haben, ist das Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.

 

Nach Übernahme der heute gefassten Beschlüsse in den Planentwurf, Festsetzung, Begründung sowie die Anpassung der Schalltechnischen Untersuchung, wird die Verwaltung beauftragt den Bebauungsplan Nr. 104 "Gebiet südlich der Westendstraße, westlich und östlich der Brunnenstraße, nördlich der Münchner Straße" erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB zeitnah durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).