Sitzung: 28.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
II. Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB genommen.
Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Die Schalltechnische Untersuchung ist auf den Umgriff des Bebauungsplanes zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht haben, ist das Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.
Nach Übernahme der heute gefassten
Beschlüsse in den Planentwurf, Festsetzung, Begründung sowie die Anpassung der
Schalltechnischen Untersuchung, wird die Verwaltung beauftragt den
Bebauungsplan Nr. 104 "Gebiet südlich der
Westendstraße, westlich und östlich der Brunnenstraße, nördlich der Münchner
Straße" erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.
Die
Verwaltung wird beauftragt die erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB zeitnah
durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).