Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat nimmt sämtliche vorgelegten Stellungnahmen zur Kenntnis und macht sich diese zu Eigen.

Der Gemeinderat beschließt zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG„ nähe der Oberndorfer Straße, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planfertiger, mahl.gebhard.konzepte, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.04.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.