Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat nimmt sämtliche vorgelegten Stellungnahmen
zur Kenntnis und macht sich diese zu Eigen.
Der Gemeinderat beschließt zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG„ nähe der Oberndorfer
Straße, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Der Planfertiger,
mahl.gebhard.konzepte, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen
und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren
weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit
Begründung in der Fassung vom 11.04.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit
gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.