Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat beschließt zur 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planfertiger,
mahl.gebhard.konzepte, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen
und Ergänzungen in den Flächennutzungsplanentwurf beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das
Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten
Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.04.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.