Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat beschließt zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planfertiger, mahl.gebhard.konzepte, wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Flächennutzungsplanentwurf beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren weiter voranzutreiben und den neu überarbeiteten Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.04.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.