Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung des Verfahrens, da für die Änderung des Bebauungsplans auf Feldkirchner Gemeindegebiet keine Planungserfordernis besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzustellen und die Öffentlichkeit, die Behörden und Träger öffentlicher Belange davon in Kenntnis zu setzen.