Sitzung: 14.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zum
Bebauungsplan Nr. 198 für einen Teilbereich der
Schneiderhofstraße und nördlich der Leonhard-Strell-Straße in Gronsdorf
werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht.