Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zum Bebauungsplan Nr. 198 für einen Teilbereich der Schneiderhofstraße und nördlich der Leonhard-Strell-Straße in Gronsdorf werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht.