Sitzung: 28.03.2019 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2019 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der
Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als
genehmigt.