Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zum Bebauungsplan Nr. 119/04 „Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 119 und 119/01 für das Gewerbegebiet südlich der St 2082, westlich der BAB-Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim-Süd und nördlich der Eichendorffstraße (an der Hermann-Hesse-Straße)“ werden von der Gemeinde Feldkirchen keine weiteren Anregungen bzw. Bedenken mehr vorgebracht.