Sitzung: 14.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zum Bebauungsplan
Nr. 119/04 „Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 119 und 119/01 für das
Gewerbegebiet südlich der St 2082, westlich der BAB-Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim-Süd
und nördlich der Eichendorffstraße (an der Hermann-Hesse-Straße)“ werden von
der Gemeinde Feldkirchen keine weiteren Anregungen bzw. Bedenken mehr
vorgebracht.