Sitzung: 14.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: vertagt
II. Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
genommen.
Der Planer wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf
anhand der Vorlage einzuarbeiten.
Die Schalltechnische Untersuchung ist auf den Umgriff des
Bebauungsplanes zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
den Bürgern, die Anregungen bzw. eine Stellungnahme vorgebracht haben, ist das
Beschlussergebnis schriftlich mitzuteilen.
Nach Übernahme der heute gefassten Beschlüsse in den Planentwurf,
Festsetzung, Begründung sowie die Anpassung der Schalltechnischen Untersuchung,
wird die Verwaltung beauftragt den Bebauungsplan Nr. 104 "Gebiet südlich der Westendstraße, westlich und östlich der
Brunnenstraße, nördlich der Münchner Straße" erneut gemäß § 4a Abs. 3
BauGB auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt die
erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB zeitnah durchzuführen und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs.
2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB).