Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 4, Fl.-Nr. 470/0 der Gemarkung Feldkirchen; wird gebilligt. Die Anregungen werden aufgenommen.

Von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.