Sitzung: 14.03.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenlagerhausgrundstück“ auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 4, Fl.-Nr. 470/0 der Gemarkung Feldkirchen; wird gebilligt. Die Anregungen werden aufgenommen.
Von einer
Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt,
die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.