Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015/09 der Gemeinde Aschheim in Wohnbauflächen östlich der Ismaninger Straße, südlich der Weidachstraße, westlich der Sternstraße und nördlich der bestehenden Bebauung an der Industriestraße" werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen bzw. Einwände vorgebracht.