Sitzung: 07.02.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015/09 der Gemeinde
Aschheim in Wohnbauflächen östlich der Ismaninger Straße, südlich der
Weidachstraße, westlich der Sternstraße und nördlich der bestehenden Bebauung
an der Industriestraße" werden von der Gemeinde Feldkirchen im
Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen bzw. Einwände vorgebracht.