Sitzung: 17.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 075/02 – „Gewerbegebiet östlich der Erdinger Landstraße“
werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine
Anregungen bzw. Einwände vorgebracht.