Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 075/02 – „Gewerbegebiet östlich der Erdinger Landstraße“ werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen bzw. Einwände vorgebracht.