Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 der Gemeinde Aschheim für das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der Klausnerstraße und westlich der A99 bzw. der Weiterführung der Aschheimer Umgehungsstraße“ werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:

Es sollen Aussagen über die verkehrlichen Auswirkungen auf die Gemeinde Feldkirchen getroffen werden.

Die nötigen Ausgleichsflächen sollten zwischen der Ansiedlung und dem Heimstettner See angelegt  werden.