Sitzung: 17.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 der Gemeinde Aschheim für das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der Klausnerstraße und westlich der A99 bzw. der Weiterführung der Aschheimer Umgehungsstraße“ werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:
Es sollen Aussagen über die verkehrlichen Auswirkungen auf die Gemeinde Feldkirchen getroffen werden.
Die nötigen
Ausgleichsflächen sollten zwischen der Ansiedlung und dem Heimstettner See
angelegt werden.