Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

1.   Die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0, 479/2, 463/30, Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/5 jeweils Gemarkung Feldkirchen, werden aus dem Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Gebiet östlich der Richthofenstraße, südlich der Raiffeisenstraße“ herausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt den neuen Geltungsbereich entsprechend bekannt zu machen.

2.   Das Planungsziel WA wird in ein Urbanes Wohngebiet gemäß § 6a BauNVO geändert.

3.   Für die Grundstücke Fl.-Nr. 475/0, 479/2, 463/30, Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/19 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 463/5 jeweils Gemarkung Feldkirchen soll ein eigener Bebauungsplan erstellt werden, der von der Verwaltung weiter vorangetrieben wird. Ein Aufstellungsbeschluss ist in eine der nächsten Sitzungen vom Gemeinderat zu fassen.