Sitzung: 13.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
1. Der
Gemeinderat nimmt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 112/H der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet
"Kreuzung Kreisstraße M1 und Weißenfelder Straße,
Kreisfeuerwehrzentrum" sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes
im Parallelverfahren zur Kenntnis. Die Gemeinde Feldkirchen meldet bzgl. der
Planungsziele gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen bzw. Bedenken an.
2. Bzgl. dem Ausbau des Geh- und Radweges entlang der
M1 wird die Verwaltung ermächtigt, die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche mit
den Eigentümern sowie die in der Gemeinde Feldkirchen vorhandene Planung des
bereits beauftragten Ingenieurbüros Obermeyer PLANEN und BERATEN GmbH, an das
Landratsamt München weiterzugeben. Bezugnehmend auf die Ertüchtigung des
Kreuzungsbereiches Kapellenstraße/M1 wird die Verwaltung ermächtigt, die
Planungen abzutreten. Die 3. Fahrbahn und die Planung der Autobahnparallele ist
weiter zu verfolgen. Der Gemeinderat ist hiervon in Kenntnis zu setzen.