Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1.   Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112/H der Gemeinde Kirchheim b. München für das Gebiet "Kreuzung Kreisstraße M1 und Weißenfelder Straße, Kreisfeuerwehrzentrum" sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Kenntnis. Die Gemeinde Feldkirchen meldet bzgl. der Planungsziele gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen bzw. Bedenken an.

 

2. Bzgl. dem Ausbau des Geh- und Radweges entlang der M1 wird die Verwaltung ermächtigt, die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche mit den Eigentümern sowie die in der Gemeinde Feldkirchen vorhandene Planung des bereits beauftragten Ingenieurbüros Obermeyer PLANEN und BERATEN GmbH, an das Landratsamt München weiterzugeben. Bezugnehmend auf die Ertüchtigung des Kreuzungsbereiches Kapellenstraße/M1 wird die Verwaltung ermächtigt, die Planungen abzutreten. Die 3. Fahrbahn und die Planung der Autobahnparallele ist weiter zu verfolgen. Der Gemeinderat ist hiervon in Kenntnis zu setzen.