Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die vorgenannte Reihenfolge zur Straßenzustandsbewertung bzw. zur Reihenfolge für künftige Straßensanierungen:

 

1.   Gemeindestraßen innerorts; Hauptverkehrsstraße (Straßen, die ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und/oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

2.a) Gemeindestraßen innerorts; Haupterschließungsstraße ( Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind)

2.b) Eigenständige Geh- und Radwege

3.   Gemeindestraßen innerorts; Anliegerstraßen (Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen)

4.   Wirtschaftswege

5.   Gemeindestraßen außerorts

6.   Plätze

7.   Privatstraßen

8.   Hofzufahrten innerorts

9.   Hofzufahrten außerorts