Sitzung: 13.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgenannte Reihenfolge zur Straßenzustandsbewertung bzw. zur Reihenfolge für künftige Straßensanierungen:
1. Gemeindestraßen innerorts; Hauptverkehrsstraße (Straßen, die ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und/oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.
2.a) Gemeindestraßen innerorts; Haupterschließungsstraße ( Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind)
2.b) Eigenständige Geh- und Radwege
3. Gemeindestraßen innerorts; Anliegerstraßen (Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen)
4. Wirtschaftswege
5. Gemeindestraßen außerorts
6. Plätze
7. Privatstraßen
8. Hofzufahrten innerorts
9. Hofzufahrten außerorts