Sitzung: 13.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der
redaktionellen Anpassung der in §§ 1 Abs. 5 und 2 Abs. 1 Unternehmenssatzung
verwendeten Aufgabenbezeichnung „Abwasserbeseitigung“
in „Schmutzwasserbeseitigung im Sinn
des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG – Fassung vom 08. April
2013)“ in der Unternehmenssatzung zu.