Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat stimmt der redaktionellen Anpassung der in §§ 1 Abs. 5 und 2 Abs. 1 Unternehmenssatzung verwendeten Aufgabenbezeichnung „Abwasserbeseitigung“ in „Schmutzwasserbeseitigung im Sinn des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG – Fassung vom 08. April 2013)“ in der Unternehmenssatzung zu.