Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.10.2019. Das Landratsamt München, als Mieter, hat die gesamten Reparatur- und Sanierungskosten zu tragen. Eine Abnahme erfolgt nach Beendigung der notwendigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten.