Sitzung: 13.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Beendigung des Mietverhältnisses
zum 31.10.2019. Das Landratsamt München, als Mieter, hat die gesamten
Reparatur- und Sanierungskosten zu tragen. Eine Abnahme erfolgt nach Beendigung
der notwendigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten.