Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119/04 der Gemeinde Aschheim „Änderung der Bebauungspläne Nr. 119 und 119/01 Gewerbegebiet südlich der St 2082, westlich der BAB-Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim-Süd und nördlich der Eichendorffstraße (an der Hermann-Hesse-Straße)“ werden von der Gemeinde Feldkirchen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgende Anregungen und Aufforderungen vorgebracht:

 

Es sind von der Gemeinde Aschheim verlässliche Zahlen über die verkehrlichen Auswirkungen vorzulegen.

 

Weitere Einwände oder Anregungen werden nicht vorgebracht.