Sitzung: 22.11.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der
BAB 94, Logistikzentrum und Industriegebiet" wird von der Gemeinde
Feldkirchen auf die Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB weiterhin verwiesen und
auch im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufrecht erhalten.