Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat legt die pauschale Entschädigung für die amtlichen Wahlhelfer wie fest:

 

Die Entschädigungen für die Kategorien:

 

a) und b) sollen jeweils um 20,- Euro auf 100,- Euro angehoben werden

 

Die Kategorien c) und d) sowie der Zuschlag bei mehreren gleichzeitig stattfinden Wahlen sollte um jeweils 10,- Euro auf 60,- Euro angehoben werden.