Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83a "Gewerbegebiet Ost" für den Teilbereich östlich der Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße auf den Grundstücken Hohenlindner Straße 31, Fl.-Nr. 601/11 der Gemarkung Feldkirchen; wird gebilligt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.