Sitzung: 08.11.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
83a "Gewerbegebiet Ost" für den Teilbereich östlich der
Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße auf den Grundstücken
Hohenlindner Straße 31, Fl.-Nr. 601/11 der Gemarkung Feldkirchen; wird gebilligt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer
Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.