Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, dass bei Verhinderung des Ersten und des Zweiten Bürgermeisters die Gemeinderatsmitglieder nach ihrem Lebensalter gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weitere Stellvertreter gelten sollen.