Sitzung: 13.09.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen
beschließt, dass bei Verhinderung des Ersten und des Zweiten Bürgermeisters die
Gemeinderatsmitglieder nach ihrem Lebensalter gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO
als weitere Stellvertreter gelten sollen.