Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Für das Grundstück Nähe der Oberndorfer Straße, auf den Teilflächen Fl.-Nrn. 663/0, 663/23, 663/24, 663/39 und 663/40 jeweils Gemarkung Feldkirchen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch aufzustellen.

 

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 12.

 

Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Es ist zu prüfen, ob die Kfz-Stellplätze von wasserdurchlässige auf wasserundurchlässige Ausführung geändert werden kann. Hierzu sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

 

Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.