Sitzung: 09.08.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Für
das Grundstück Nähe der Oberndorfer Straße, auf den Teilflächen Fl.-Nrn.
663/0, 663/23, 663/24, 663/39 und 663/40 jeweils Gemarkung Feldkirchen
ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch aufzustellen.
Dieser
vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 12.
Mit
dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Es
ist zu prüfen, ob die Kfz-Stellplätze von wasserdurchlässige auf
wasserundurchlässige Ausführung geändert werden kann. Hierzu sind entsprechende
Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.