Sitzung: 09.08.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Bebauungsplan Nr. 50 "Gebiet nördlich der Sudetenstraße Hs-Nr.
44-64, südlich der Sudetenstraße Hs-Nr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße;
Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs Hs-Nr. 10-20 und
Philipp-Holly-Straße" wird gebilligt.
Die aufgezeigten Festsetzungen
nach WA und WR sind noch einmal zu prüfen und ggf. anzupassen. Bei Neubauten
ist die GRZ der drei aufgezeigten Ausnahmefälle auf 0,20 zurückzustufen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.