Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bebauungsplan Nr. 50 "Gebiet nördlich der Sudetenstraße Hs-Nr. 44-64, südlich der Sudetenstraße Hs-Nr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße; Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs Hs-Nr. 10-20 und Philipp-Holly-Straße" wird gebilligt.

Die aufgezeigten Festsetzungen nach WA und WR sind noch einmal zu prüfen und ggf. anzupassen. Bei Neubauten ist die GRZ der drei aufgezeigten Ausnahmefälle auf 0,20 zurückzustufen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.