Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Im Rahmen eines selbständigen 15. Änderungsverfahrens sind die Teilfläche der Flurstücks-Nr. 663/35 und 663/36 sowie die Teilflächen der Fl.-Nrn. 663, 663/23, 663/24, 663/34, 663/39, 663/40 und 665, jeweils Gemarkung Feldkirchen, die derzeit im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen sind, in ein Gewerbegebiet (GE) umzuwandeln. Die Gesamtfläche beträgt 1,1 ha. Das Änderungsverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 Baubesetzbuch als Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.