Sitzung: 09.08.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, aufgrund der Variante 4 für das Gelände Hohenlindner Straße 31, Fl.-Nr. 601/11, der Gemarkung Feldkirchen die 4. Änderung im Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 83a „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.
Die im Sachverhalt dargestellten
Planungsziele sind festzusetzen. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Planung wird das
Architekturbüro Zeitler und Blaimberger aus München beauftragt. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.