Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, aufgrund der Variante 4 für das Gelände Hohenlindner Straße 31, Fl.-Nr. 601/11, der Gemarkung Feldkirchen die 4. Änderung im Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 83a „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.

 

Die im Sachverhalt dargestellten Planungsziele sind festzusetzen. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Planung wird das Architekturbüro Zeitler und Blaimberger aus München beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.