Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Bebauungsplan Nr. 104 „Gebiet südlich der Westendstraße, östlich der Brunnenstraße und nördlich der Münchner Straße“ in der Fassung vom 21.06.2018 wird gebilligt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.