Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 – 1. Änderung „Erholungsgebiet Heimstettener See“ wird in der Fassung vom 20.06.2018 gebilligt. Grundlage hierfür sind die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext und der Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Die Verlängerung des Pachtvertrages ist vertraglich frühzeitig zu binden.