Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt München mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 werden keine Bedenken gegen die Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebracht.