Sitzung: 07.06.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt München mit integrierter
Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 werden keine Bedenken gegen die
Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebracht.