Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen. Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die redaktionellen Ergänzungen bzw. Änderungen in den Bebauungsplan noch zu übernehmen.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 106 – Gebiet südlich der Ottostraße, westlich der Aschheimer Straße und östlich der Theresienstraße, in der Fassung vom 07.06.2018, mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.