Sitzung: 07.06.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 der Gemeinde Kirchheim für das Gebiet „Kirchheim 2030“ werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:
- Die Gemeinde Feldkirchen sieht hier einen erheblichen Zuwachs auf die umliegenden Verkehrsflächen. Die Verkehrsflächen sind bereits an ihre Leistungsgrenzen angekommen. Hier ist die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Bevölkerungszuwachs nicht weiter untersucht worden, was durch ein Gutachten von der Gemeinde Kirchheim zu veranlassen ist.
- Ebenso sind diese Untersuchungen auf die dauerhaften Geruchsbelastungen des immer stärker zunehmenden Verkehrs zu untersuchen.
Die Untersuchung ist des Weiteren auf den Ausbau eines 4 gleisigen-S-Bahnnetzes, den Ausbau der A94, den Ausbau der A99, die Autobahnparallele zur A99 (B 471)
und dem Ringschluss der LHST
München im Süden auszuweiten.
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Bezüglich
der Verkehrsplanung verweisen wir auf die bereits beauftragte Überörtliche
Verkehrsplanung im Raum München-Ost des Planungsbüros DRAGOMIR Stadtplanung und
SCHLOTHAUER & WAUER. Hier haben sich die Gemeinden Anzing, Aschheim,
Feldkirchen, Finsing, Haar, Kirchheim b. M., Markt Schwaben, Pliening, Poing,
Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken
Bogenhausen (13) und Trudering Riem (15) zusammengeschlossen um eine
Verkehrsplanung im Raum München-Ost zu erarbeiten. Dies sollte bei der
Ausweisung von neuen Baugebieten zwingend mit einfließen. Ebenso verweisen wir
hierzu noch auf die Planungen der Nachbargemeinden Poing, die ebenfalls ein ca.
29 ha großes Baugebiet in den nächsten Jahren planen zu realisieren. Hier
werden ebenso viele Fahrzeuge durch die Gemeinde Feldkirchen in Richtung Stadt
den Verkehrsweg suchen.
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Die
Planung von Schnellradwegen sollte im Bebauungsplangebiet mit einfließen um die
bestehende Verkehrssituation zu verbessern.
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Eine
Abstimmung mit dem Kommunalunternehmen gKu VE München Ost ist bzgl. der
Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung abzuklären. Die Gemeinde Feldkirchen
ist nicht bereit für die für Kirchheim 2030 auslösenden Erweiterungskosten beim
Kommunalunternehmen sich finanziell zu beteiligen.
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Eine
Abstimmung mit dem Energieversorger AFK Geothermie GmbH ist ebenfalls
erforderlich um abzuklären, ob die Versorgung mit der bestehenden Anlage noch
gewährleistet ist oder ob durch die Planung Kirchheim 2030 eine neue Bohrung
ausgelöst wird.
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Die
Gemeinde Feldkirchen bittet um Mitteilung wo und wie die Ausgleichsmaßnahmen
für die Versiegelung stattfinden sollen.
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Des
Weiteren gibt die Gemeinde Feldkirchen zu bedenken, dass immer mehr
landwirtschaftliche Flächen versiegelt werden und dadurch die regionalen
Flächen zur Versorgung verschwinden. Hier sollte mehr Rücksicht auf die
regionale Versorgung in der Landwirtschaft durch Schaffung/Bewirtschaftung an
anderen Flächen Berücksichtigung finden.