Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 der Gemeinde Kirchheim für das Gebiet „Kirchheim 2030“ werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:

-        Die Gemeinde Feldkirchen sieht hier einen erheblichen Zuwachs auf die umliegenden Verkehrsflächen. Die Verkehrsflächen sind bereits an ihre Leistungsgrenzen angekommen. Hier ist die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Bevölkerungszuwachs nicht weiter untersucht worden, was durch ein Gutachten von der Gemeinde Kirchheim zu veranlassen ist.

-        Ebenso sind diese Untersuchungen auf die dauerhaften Geruchsbelastungen des immer stärker zunehmenden Verkehrs zu untersuchen.

Die Untersuchung ist des Weiteren auf den Ausbau eines 4 gleisigen-S-Bahnnetzes, den Ausbau der A94, den Ausbau der A99, die Autobahnparallele zur A99 (B 471)

und dem Ringschluss der LHST München im Süden auszuweiten.

-       Bezüglich der Verkehrsplanung verweisen wir auf die bereits beauftragte Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München-Ost des Planungsbüros DRAGOMIR Stadtplanung und SCHLOTHAUER & WAUER. Hier haben sich die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Haar, Kirchheim b. M., Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen (13) und Trudering Riem (15) zusammengeschlossen um eine Verkehrsplanung im Raum München-Ost zu erarbeiten. Dies sollte bei der Ausweisung von neuen Baugebieten zwingend mit einfließen. Ebenso verweisen wir hierzu noch auf die Planungen der Nachbargemeinden Poing, die ebenfalls ein ca. 29 ha großes Baugebiet in den nächsten Jahren planen zu realisieren. Hier werden ebenso viele Fahrzeuge durch die Gemeinde Feldkirchen in Richtung Stadt den Verkehrsweg suchen.

-       Die Planung von Schnellradwegen sollte im Bebauungsplangebiet mit einfließen um die bestehende Verkehrssituation zu verbessern.

-       Eine Abstimmung mit dem Kommunalunternehmen gKu VE München Ost ist bzgl. der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung abzuklären. Die Gemeinde Feldkirchen ist nicht bereit für die für Kirchheim 2030 auslösenden Erweiterungskosten beim Kommunalunternehmen sich finanziell zu beteiligen.

-       Eine Abstimmung mit dem Energieversorger AFK Geothermie GmbH ist ebenfalls erforderlich um abzuklären, ob die Versorgung mit der bestehenden Anlage noch gewährleistet ist oder ob durch die Planung Kirchheim 2030 eine neue Bohrung ausgelöst wird.

-       Die Gemeinde Feldkirchen bittet um Mitteilung wo und wie die Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung stattfinden sollen.

-       Des Weiteren gibt die Gemeinde Feldkirchen zu bedenken, dass immer mehr landwirtschaftliche Flächen versiegelt werden und dadurch die regionalen Flächen zur Versorgung verschwinden. Hier sollte mehr Rücksicht auf die regionale Versorgung in der Landwirtschaft durch Schaffung/Bewirtschaftung an anderen Flächen Berücksichtigung finden.