Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim für das Gebiet „Kirchheim 2030“ werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:

-     Die Gemeinde Feldkirchen sieht hier einen erheblichen Zuwachs auf die umliegenden Verkehrsflächen. Die Verkehrsflächen sind bereits an ihre Leistungsgrenzen angekommen. Hier ist die leistungsfähige Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs durch diesen Bevölkerungszuwachs nicht weiter untersucht worden, was durch ein Gutachten von der Gemeinde Kirchheim zu veranlassen ist.

-     Ebenso sind diese Untersuchungen auf die dauerhaften Geruchsbelastungen des immer stärker zunehmenden Verkehrs zu untersuchen.

-     Die Untersuchung ist des Weiteren auf den Ausbau eines 4 gleisigen-S-Bahnnetzes, den Ausbau der A94, den Ausbau der A99, die Autobahnparallele zur A99 (B 471) und dem Ringschluss der LHST München im Süden auszuweiten.

-     Das Planzeichen für die Schule fehlt in der Zeichenerklärung.