Sitzung: 26.04.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zum Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbegebiet südlich der Klausnerstraße und westlich der A99 bzw. der Weiterführung der Aschheimer Umgehungsstraße“ der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:
- Es werden Aussagen über die Auswirkungen des Verkehrsausflusses auf die Gemeinde Feldkirchen gefordert.
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Ebenso fordern wir um Auskunft wo die
Ausgleichsflächen für die versiegelte Fläche untergebracht werden.
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Die Weiterentwicklung der Parallelstraße zur
Autobahn A99 darf nicht behindert werden.