Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zum Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbegebiet südlich der Klausnerstraße und westlich der A99 bzw. der Weiterführung der Aschheimer Umgehungsstraße“ der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:

-     Es werden Aussagen über die Auswirkungen des Verkehrsausflusses auf die Gemeinde Feldkirchen gefordert.

-     Ebenso fordern wir um Auskunft wo die Ausgleichsflächen für die versiegelte Fläche untergebracht werden.

-     Die Weiterentwicklung der Parallelstraße zur Autobahn A99 darf nicht behindert werden.