Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 (VEP Nr. 26) im Bereich des ehemaligen Schneiderhofgeländes zwischen Herzogstand- und der Schneiderhofstraße sowie der neuen Erschließungsstraße (Planstraße A = Heimgartenstraße) entlang der Bahnlinie München-Rosenheim der Gemeinde Haar werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht.