Sitzung: 25.01.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26
(VEP Nr. 26) im Bereich des ehemaligen Schneiderhofgeländes zwischen
Herzogstand- und der Schneiderhofstraße sowie der neuen Erschließungsstraße
(Planstraße A = Heimgartenstraße) entlang der Bahnlinie München-Rosenheim der
Gemeinde Haar werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken gemäß § 4 Abs.
1 BauGB vorgebracht.