Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Zum Bebauungsplan Nr. 155 „Wohnbaufläche südlich der Alpenstraße und östlich des bestehenden Parkplatzes, Teilfläche aus Fl.-Nr. 224/39“ der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht.