Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zum Bebauungsplan Nr. 135/01 „Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 für den temporären BAUMA-Parkplatz südlich der Klausnerstraße und unmittelbar nördlich des Parkplatzes am Heimstettner See“ der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen keine weiteren Bedenken gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mehr vorgebracht.