Sitzung: 11.01.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zum Bebauungsplan Nr. 135/01 „Teiländerung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 135 für den temporären BAUMA-Parkplatz südlich der
Klausnerstraße und unmittelbar nördlich des Parkplatzes am Heimstettner See“
der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen keine weiteren Bedenken
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mehr vorgebracht.