Beschluss: abgesetzt

II.       Beschlussempfehlung

 

Zur Weiterführung der Planung soll die Variante ___________ für die Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 – Gebiet südlich der Westendstraße, östlich der Brunnenstraße und nördlich der Münchner Straße, erweitert um die Grundstücke Fl.-Nr. 194/0 und 193/1, zugrunde gelegt werden.

 

Folgende Festsetzungen sind noch zu ändern/neu mit aufzunehmen:

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Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in Bezug auf die Errichtung der 2,80 m hohen Lärmschutzwand Gespräche mit den betroffenen Eigentümern zu führen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.