Sitzung: 11.01.2018 Gemeinderat
Beschluss: abgesetzt
II. Beschlussempfehlung
Zur Weiterführung der Planung soll die Variante ___________ für die
Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 –
Gebiet südlich der Westendstraße, östlich der Brunnenstraße und nördlich der
Münchner Straße, erweitert um die Grundstücke Fl.-Nr. 194/0 und 193/1, zugrunde
gelegt werden.
Folgende Festsetzungen sind noch zu ändern/neu mit aufzunehmen:
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Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in Bezug auf die Errichtung der 2,80 m hohen Lärmschutzwand Gespräche mit den betroffenen Eigentümern zu führen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat mitzuteilen.