Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, diese Bestattungsart „Baumgräber“ zu realisieren und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Die Satzungsänderungen werden dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt. Es ist festzuhalten, dass die Plattengröße auf 15 x 15 cm zu beschränken ist. „Erhabene“ Schriften sind auf der Platte zu vermeiden. Weitere Gestaltungsvorschriften werden nicht festgelegt.