Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner Straße und westlich der Jakob-Wagner-Straße.

 

Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke:

FlNrn. 100, 94/21, 120/3, 91/5, 91/16, 90/18, 90/9, 90/15, 90/17, 90/27, 90/28, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 91, 90/4, 90/22, 90/23, 94/10, 94/25, 94/19, 94/11, 94/22, 94/20, 94/18, 94/9, 94/8, 94/17, 94/12, 94/6, 94/7, 94/13, 94/14, 94/5, 94/34, 94/33, 94/26, 94/29, 94/32, 94/4, 94/35, 94/36, 94/15, 94/16, 98, 94/2, 94/31, 94/3, 91/7, 93/1, 92/1, 93/2, 92/2, 93/3, 93/2, 93/4, 92/4, 91/10, 91/20, 91/21, 91/22, 91/11, 91/12, 91/8, 91/13, 91/14, 91/15, 91/6, 91/14, 91/16, 90/8, 90/7, 90/6, 90/5, 90/20, 90/2, 90/21, 90/30, 90/11, 90/12, 90, 90/25, 90/10, 90/13, 91/3, 90/19, 91/2, 90/14, 90/3.

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner Straße Hausnummern 7-23, Zugspitzstraße, Wendelsteinstraße, Jakob-Wagner-Straße westlich der Eschenweges Hausnummern 2-10, östlich des I. Gewannenweges im Salmdorfer Feld und nördlich der Grundstücke Fl.Nrn. 99, 663/21, 663/7 und 663/46.

 

Als wesentliche Planungsziele werden festgelegt:

1. Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO

2. Regelung bzw. Steuerung der Nachverdichtung

3. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse,                            Dachneigung usw.) und zur Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden

4. Festsetzungen von überbaubaren Grundstückflächen

5. Sicherung einer geordneten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung

6. Regelung der Grünordnung

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der ausgearbeitete Planentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) ist zur Billigung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Dem Wunsch des Antragstellers bezüglich der Änderung für das Grundstück Fl.Nr. 94/8 wird derzeit nicht nachgekommen, da der Bebauungsplan im Ganzen überarbeitet wird.