Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98b „Bauland für Einheimische“ Gebiet nördlich der Beethovenstraße, östlich der Johann-Sebastian-Bach-Straße und westlich der Clara-Schumann-Straße, mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.