Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1.   Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorhaben der Gemeinde Aschheim.

2.   Zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 153 „Erweiterung des BAUMA-Parkplatzes nach Osten, Fl.-Nr. 298/0 südlich der Klausnerstraße“ der Gemeinde Aschheim werden von der Gemeinde Feldkirchen folgende Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht:

 

       Bei der südlichen Ausfahrt dürfen keine Bauma-Gäste über die Seestraße ausfahren. Diese Ausfahrt darf nicht befahrbar gemacht werden.