Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen (Benutzungssatzung)

 

2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Gebührensatzung).

 

Der Gemeinderat beschließt, die Gebührenhöhen folgendermaßen anzupassen:

 

Es soll eine 40% Kostendeckung erfolgen. Die Preise sollen dahingehend erhöht werden. Sollte die neue Berechnung eine Preissenkung ergeben, soll der bisherige Preis verlangt werden. Weiterhin soll die Kalkulation mit 270 Nutzungstagen/Jahr für die Aussegnungshalle berechnet werden und nicht mit dem Ansatz der tatsächlichen Nutzungstage im Jahr. Die übrigen Beträge sollen auf den nächsthöheren €-Betrag aufgerundet werden.