Sitzung: 05.10.2017 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2017 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der
Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als
genehmigt.