Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

1.    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorhaben der Gemeinde Haar.

2.    Zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schulzentrum am Jagdfeldring“ der Gemeinde Haar werden von der Gemeinde Feldkirchen keine Bedenken oder Anregungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht.