Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Um eine Sperrung seitens der DB Station&Service AG am Schnittpunkt der Grenzen zu vermeiden und einen technisch fachgerechten Anschluss der Bauelemente am Grenzpunkt zwischen dem Durchstich der DB Service&Station AG und dem Rampenbeginn durch die Gemeinde Feldkirchen zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt, die nördliche Rampe und von der DB Service&Station AG geforderte Verkehrssicherungspflicht auf Grundlage des am 20.07.2017 vorgelegten Plans herzustellen.