Sitzung: 20.07.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Um eine Sperrung seitens der DB
Station&Service AG am Schnittpunkt der Grenzen zu vermeiden und einen
technisch fachgerechten Anschluss der Bauelemente am Grenzpunkt zwischen dem
Durchstich der DB Service&Station AG und dem Rampenbeginn durch die
Gemeinde Feldkirchen zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt, die
nördliche Rampe und von der DB Service&Station AG geforderte
Verkehrssicherungspflicht auf Grundlage des am 20.07.2017 vorgelegten Plans
herzustellen.